Immobilienmakler in LübeckW.-R. Wittke & Lorenzen KG
Seit 1971 vermitteln wir werthaltige Immobilien in Lübeck, Travemünde und Umgebung. Heute zählen wir zu den führenden Immobilienmaklern in Lübeck auf den Gebieten Verkauf und Vermietungen von:
Als inhabergeführter Betrieb mit Familientradition stehen wir für nachhaltige Lösungen und Fairness im Umgang mit Käufern & Verkäufern. Aufrichtigkeit und Professionalität sind uns wichtig.
Als Immobilienmakler in Lübeck kennen wir den Lübecker Immobilienmarkt bestens und verfügen über aktuelles Marktwissen. Bei der Bewertung einer Immobilie sind sowohl unsere Qualifikationen als auch regionalen Marktkenntnisse unverzichtbar. Hohe Qualitätsstandards sind für uns sehr wichtig, deshalb sind wir nach DIN EN 15733 zertifiziert. Herr Wittke steht Ihnen mit seiner Kompetenz stets persönlich als Ihr Ansprechpartner zur Verfügung. Selbstverständlich können wir eine große Anzahl an Referenzobjekten vorweisen.
Erfahrung seit 1971
Die W.-R. WITTKE & LORENZEN KG verkauft seit 1971 erfolgreich Ihre Immobilien in Lübeck und Umgebung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn es um Immobilien in Lübeck geht.
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne, Ihr Immobilienmakler in Lübeck.
Bewertung / Vermarktung / Verwaltung
Als Immobilienmakler in Lübeck übernehmen wir nicht nur den Verkauf Ihrer Immobilie, sondern auch die Wertermittlung oder Verwaltung Ihrer Immobilien. Bei uns erfahren Sie einen rundum-sorglos Service.
Aktuelles von Ihrem Immobilienmakler aus Lübeck
Immobilienverrentung: was es ist und wie es geht
Alles wird teurer. Die Inflation steigt und bald dürften das auch die Zinsen tun. Deutsche Senioren bekommen immer weniger für ihre Rente. Für viele wird es daher schwieriger, den gewohnten Lebensstandard zu halten, geschweige denn sich Wünsche zu erfüllen. Immobilieneigentümer können das mit der Immobilienverrentung ändern. Die Rente aufbessern und in den eigenen vier Wänden […]
Urteil: Abwassergebühren in NRW zu hoch
Ein Urteil, dessen Folgen für Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nicht ganz klar sind. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass eine Kommune falsch kalkuliert hat – dies betrifft wohl mehrere Kommunen.