Coronavirus – digitale Besichtigungen statt Besichtigung vor Ort

18 März

Coronavirus – digitale Besichtigungen statt Besichtigung vor Ort

Fieber, trockener Husten, Atemnot – ist es das Coronavirus oder eine „gewöhnliche“ Influenza? Viele Menschen sind sich unsicher, ob Sie jetzt Immobilienbesichtigungen durchführen sollen. Profimakler können helfen: denn oft ist ein Ersteindruck auch über virtuelle Besichtigungen möglich. Wenn es nicht vermeiden lässt, ist äußerste Vorsicht geboten.

Die Immobilie ist inseriert und schon melden sich viele Interessenten, die die Immobilie gern besichtigen würden. Ebenso möchten viele Verkäufer auch den Immobilienverkauf schnell hinter sich bringen. Doch jetzt – durch das Coronavirus – sind Verkäufer und Kaufinteressenten verunsichert, ob sie jetzt Besichtigungen durchführen sollen.

Viele Profimakler setzen schon seit längerem auf virtuelle Touren. Ähnlich wie bei Google Streetview können Immobilien Raum für Raum besichtigt werden, sogar mit Führung durch den Makler. Fragen Sie den Makler Ihres Vertrauens, ob er Ihnen helfen kann, so eine virtuelle Führung durchzuführen. Möglichkeiten gibt es viele: per Video oder per 360 Grad-Tour. Wenn die Immobilie nicht mehr bewohnt ist, kann der Makler vor Ort auch eine Live-Übertragung über Facebook oder per Videokonferenz durchführen.

Solange keine Ausgangssperre in Deutschland gilt und selbstverständlich nur wenn es sich wirklich gar nicht vermeiden lässt, etwa weil ein Notverkauf ansteht, kann noch eine Besichtigung vor Ort erfolgen. In einer Gruppe kann das nicht mehr passieren. Massenbesichtigungen wie in einigen Metropolen wären unter den gegebenen Umständen verantwortungslos.

Bei ausnahmsweisen Einzelbesichtigungen gelten die üblichen Regeln wie im restlichen Alltag auch: Auf Abstand bleiben, nicht die Hände geben und so weiter. Darüber hinaus sollten Eigentümer Oberflächen wie Türklinken, Treppengeländer und Ähnliches nach jeder Besichtigung desinfizieren. Dabei ist darauf zu achten, dass das Desinfektionsmittel auch Viren nachweislich wirksam ist. Einen Hinweis darauf befindet sich in der Regel auf der Verpackung.

Wer solche Vorkehrungen trifft, ist auch jetzt für einen Besichtigungstermin gerüstet.

Planen Sie Immobilienbesichtigungen und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen gegebenenfalls eine virtuelle Besichtigung anbieten.

 

Foto: © qimono/Pixabay.com

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