Urteil: Abwassergebühren in NRW zu hoch

19 Mai

Urteil: Abwassergebühren in NRW zu hoch

Ein Urteil, dessen Folgen für Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nicht ganz klar sind. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass eine Kommune falsch kalkuliert hat – dies betrifft wohl mehrere Kommunen.

Eigentümer klagt gegen Abwassergebühren

Neben den Steuern sind die Abwassergebühren der wohl größte Posten auf den meisten Nebenkostenabrechnungen. In Oer-Erkenschwick hatte ein Eigentümer gegen seinen Bescheid aus dem Jahre 2017 über knapp 600 Euro geklagt. Das OVG entschied nun, dass die Abrechnung um insgesamt 18 Prozent zu hoch ausgefallen ist. Bei 600 Euro Gebühren, die der Kläger bezahlen musste, wären das 120 Euro zu viel gezahlt.

Falsche Kalkulation

Die Stadt hat grobe Fehler bei der Abrechnung gemacht. So hatte sie bei der Abschreibung der Entwässerungsanlagen immer den Neuwert geltend gemacht. Zudem waren die zugrunde gelegten Zinsen viel zu hoch. Das Gebührenrecht schreibt vor, dass die Städte keinen Gewinn durch Gebühren machen dürfen. Bislang gibt das Gesetz vor, dass Anschaffungs- und Betriebskosten und auch die Zinssätze der letzten 50 Jahre gemittelt werden, um die aktuellen Gebühren zu berechnen. So berechnete zum Beispiel Oer-Erkenschwick einen Zinssatz von 6,52 Prozent. Das Oberverwaltungsgericht hält dagegen einen Zinssatz von nur 2,42 Prozent sowie einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren für angemessen. Wer jetzt noch einen Gebührenbescheid bekommt oder kürzlich bekommen hat, sollte daher unbedingt Widerspruch einlegen und auf die Entscheidung des OVG verweisen, rät der Bund der Steuerzahler. Andere Städte in NRW müssen nun prüfen, ob sie ihre Berechnungsgrundlage ändern müssen – somit könnten kommende Abrechnungen für Bürger deutlich günstiger ausfallen.
[OVG Münster, AZ 9 A 1019/20]

 

Artikel lesen

Weitere Aktuelles-Beiträge

12 Mai

Immobilie in der Scheidung: welche Rolle spielt der Güterstand?

Wenn sich Paare trennen und später scheiden lassen, stellt sich häufig die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Um diese Frage beantworten zu können, kommt es darauf an, wer der Eigentümer der Immobilie ist und in welchem Güterstand beide Parteien leben. Wenn einem Partner die Immobilie allein gehört, ist es wichtig, wann sie […]

Artikel lesen
12 Mai

Geplatzter Kaufvertrag: Schadenersatzansprüche umfassen Maklerprovision

Hat der Verkäufer einer Immobilie sich eine Pflichtverletzung zuschulden kommen lassen, woraufhin der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, kann der Käufer die bereits gezahlte Maklerprovision sowie die von ihm entrichtete Grunderwerbssteuer als Schadenersatz einfordern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Artikel lesen