Zahl des Monats: 52.000 Wohnungen

20 Oktober

Zahl des Monats: 52.000 Wohnungen

Im Jahr 2020 wurden laut einer diesjährigen Studie des Forschungsinstituts empirica 52.000 Wohnungen zu viel gebaut. Wie kann das sein, wenn seit mehreren Jahren das Angebot an Wohnungen deutlich geringer ist als die Nachfrage? Sowohl die Ampel-Koalition als auch die Vorgängerregierung haben einen Wohnungsneubau von 400.000 Wohnungen pro Jahr angestrebt, der bisher in keinem Jahr erreicht werden konnte. Wie kann es also ein Zuviel an neuen Wohnungen geben?

Das Forschungsinstitut empirica hatte 2020 eine Nachfrage nach Wohnungsneubau für das Jahr 2021 von 255.000 Wohnungen prognostiziert. Tatsächlich fertiggestellt wurden 306.000 Wohnungen im Jahr 2020. Das bedeutet, dass 52.000 Wohnungen zu viel gebaut wurden (306.000 – 255.000 = 52.000).

empirica weist allerdings darauf hin, dass es irreführend ist, auf die bundesweit gebauten Wohnungen zu schauen. Wenn man dagegen auf Kreisebene schaut, gibt es einige Regionen, in denen „zu viel“, und andere, in denen zu wenig gebaut wurde. Insgesamt wurden 80.000 Wohnungen am „falschen“ Platz errichtet, also wo die Nachfrage durch den Neubau nicht gedeckt ist. Gleichzeitig gibt es an anderen Orten eine Lücke zwischen Nachfrage und fertiggestelltem Neubau von insgesamt 28.000 Wohnungen.

empirica kommt zu dem Ergebnis, dass von den 306.000 gebauten Wohnungen nur 226.000 zur Milderung der Wohnraumknappheit beitragen. Oder anders formuliert: Es hätten mindestens 335.000 Wohnungen gebaut werden müssen (306.000 + 28.000 = 335.000), um die Knappheit am „richtigen“ Ort kompensieren zu können.

 

 

Foto: © djedj/Pixabay.com

Artikel lesen

Weitere Aktuelles-Beiträge

20 Oktober

Grundsteuererklärung: Fristverlängerung bis Ende Januar

Ein Großteil der Hausbesitzer darf aufatmen: Statt Ende Oktober muss die Grundsteuererklärung erst bis spätestens Ende Januar 2023 eingereicht werden. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder geeinigt.

Artikel lesen
18 Oktober

Video: Der Notartermin beim Immobilienverkauf

Der Verkauf Ihrer Immobilie ist nur dann rechtssicher, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben und von diesem beurkundet wird. Damit die Beurkundung schnell und reibungslos vonstatten geht, benötigt der Notar vorab einige Informationen In der Regel wird der Kaufvertrag von einem Notar verfasst. Dieser benötigt vorab folgende Informationen: Kaufpreis, Termin der Übergabe, Angabe von Sachmängeln, […]

Artikel lesen